Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) bringt mehr Gehaltstransparenz in deutsche Unternehmen. Mit der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab 2026 steigen die Anforderungen an die Datenauswertung und Berichtslegung. Wie können Unternehmen die Vorgaben effizient erfüllen? Und wie unterstützt PeoplePLAN gezielt bei der Umsetzung?
Was ist das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz verpflichtet Unternehmen, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern sicherzustellen. Mitarbeitende erhalten einen Auskunftsanspruch über das durchschnittliche Gehalt von Kollegen und Kolleginnen des anderen Geschlechts in vergleichbarer Position. Ziel ist es, den Gender Pay Gap zu verringern und Diskriminierung zu verhindern.
Die neuen Anforderungen ab 2026
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommen auf Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden zusätzliche Pflichten zu:
- Regelmäßige Entgeltanalysen: Unternehmen müssen nachweisen, dass vergleichbare Tätigkeiten auch vergleichbar vergütet werden.
- Erweiterte Berichtspflichten: Jährliche Veröffentlichung von Berichten zu Entgeltgleichheit und Vergütungsstrukturen.
- Aktive Information: Mitarbeitende müssen regelmäßig über ihre Rechte informiert werden.
- Strengere Kontrollen: Verstöße können zu Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen.
Die größte Herausforderung: Datenauswertung und Berichtslegung
Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Wie lassen sich große Mengen an Gehaltsdaten effizient auswerten und die geforderten Berichte rechtssicher erstellen?
Hier setzt PeoplePLAN an – mit leistungsstarken Funktionen für HR-Teams:
1. Automatisierte Datenauswertung
- Schnelle Datenanalyse: PeoplePLAN ermöglicht es, Gehaltsdaten nach Geschlecht, Position, Abteilung oder Standort zu filtern und auszuwerten.
- Vergleichsgruppen bilden: Die Software unterstützt bei der Definition von Vergleichsgruppen und prüft, ob gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich vergütet wird.
- Auffälligkeiten erkennen: Durch übersichtliche Dashboards werden mögliche Entgeltunterschiede sofort sichtbar.
2. Effiziente Berichtslegung
- Berichte auf Knopfdruck: Alle relevanten Informationen für die gesetzlichen Berichte werden automatisch zusammengestellt und können direkt exportiert werden.
- Rechtssicher dokumentieren: Die Berichte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sind revisionssicher archiviert.
- Individuelle Auswertungen: Neben den Standardberichten lassen sich auch individuelle Analysen für interne Zwecke oder den Betriebsrat erstellen.
Praxisbeispiel: Mit PeoplePLAN entspannt durch die Prüfung
Ein mittelständisches Unternehmen mit 350 Mitarbeitenden muss eine Entgeltanalyse durchführen und einen Bericht für die Geschäftsleitung und den Betriebsrat erstellen. Mit PeoplePLAN werden alle relevanten Gehaltsdaten aus dem HR-System übernommen, automatisch ausgewertet und übersichtlich dargestellt. Die Personalabteilung kann mit wenigen Klicks den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht generieren und hat jederzeit den Überblick über die Vergütungsstruktur im Unternehmen.
FAQ: Häufige Fragen zur Datenauswertung und Berichtslegung
Welche Daten müssen für das Entgelttransparenzgesetz ausgewertet werden?
Alle relevanten Gehaltsdaten nach Geschlecht, Position und Vergleichsgruppe.
Wie oft müssen Berichte erstellt werden?
Mit der EU-Richtlinie jährlich – PeoplePLAN erinnert automatisch an Fristen.
Was passiert, wenn Unregelmäßigkeiten entdeckt werden?
PeoplePLAN zeigt Auffälligkeiten an, sodass Unternehmen frühzeitig reagieren und Maßnahmen ableiten können.
Fazit: Mit PeoplePLAN auf der sicheren Seite
Die Anforderungen an Datenauswertung und Berichtslegung werden durch das Entgelttransparenzgesetz und die EU-Richtlinie deutlich verschärft. Mit PeoplePLAN behalten Unternehmen den Überblick, sparen Zeit und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben effizient und rechtssicher.
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Weitere Informationen zum Entgelttransparenzgesetz:
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren und Jugend:
Entgtelttransparenzgesetz
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